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Bildungspolitische Handreichung: Auf den Punkt – Kulturort Schule

Wenn Schulen zu Orten der kulturellen Teilhabe für alle Schüler:innen werden sollen, brauchen sie Veränderungen im Lehrplan, in außerunterrichtlichen Aktivitäten und in der Lehrer:innenbildung.

Die Schule ist in mindestens drei Dimensionen ein Kulturort: Sie macht Schüler:innen mit kulturellen Prägungen einer Gesellschaft vertraut. Sie stellt selbst eine kulturelle Umgebung dar. Und: Sie vermittelt Wissen über kulturelle Gegenstände wie Kunst, Musik oder Literatur.

Da Schulen Kinder und Jugendliche flächendeckend erreichen, haben sie eine besondere Verantwortung, auf Kulturverständnis, Kulturinteresse und kulturelle Aktivitäten von Schüler:innen einzuwirken. Die bildungspolitische Handreichung „Auf den Punkt – Kulturort Schule“ des Rates für Kulturelle Bildung arbeitet Argumente für die Schule als Raum für kulturelle und ästhetische Erfahrungen heraus und entwirft Rahmenbedingungen für Unterricht, extracurriculare Angebote und Personal.

Schule als Erfahrungsraum für künstlerische Ausdrucksformen

Die Autor:innen zeigen, dass die Schule auf vielfältige Weise ein Ort kultureller Bildung ist: im Kunst- und Musikunterricht, in kulturellen Ganztagsangeboten und als Schnittstelle zu Kulturinstitutionen in ihrer Umgebung.

Sie dient als Erfahrungsraum für künstlerische Ausdrucksformen und kann dazu anregen, kulturelle Interessen zu entwickeln und auszubauen. Andererseits können in Schulen bereits bestehende Unterschiede in der kulturellen Teilhabe zwischen Kindern und Jugendlichen verfestigt oder sogar verstärkt werden.

Vielfältige kulturelle Erfahrungen anregen, an kulturelles Wissen anknüpfen

Wie die Schule vielfältige kulturelle Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen anregen kann und welche strukturellen, inhaltlichen und personellen Herausforderungen es dabei zu überwinden gilt, arbeitet die Handreichung in drei Handlungsfeldern heraus: Unterricht und Schulfächer, Ganztag und Bildungspartner:innen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung. Sie regt dazu an, dass Lehrkräfte und Kulturvermittler:innen in der Schule an kulturelles Wissen und ästhetische Praxis von Schüler:innen anknüpfen.

Ihre Kernempfehlungen an die Bildungspolitik und -verwaltung lauten:

  • Unterrichtsgarantie in den künstlerischen Fächern, Abdeckung der ästhetischen Bereiche im Curriculum und fachübergreifender Einsatz ästhetischer Prinzipien
  • Rechtliche und inhaltliche Aufwertung des schulischen kulturellen Angebots in Bildungspartnerschaften und im Ganztag
  • Angemessene Qualifizierung für Lehrkräfte und andere Professionen der schulischen kulturellen Bildung

Die Positionen des Expert:innenrates werden von Kurzbeiträgen ausgewählter Critical Friends begleitet, die aus Perspektive der Bildungspraxis, Wissenschaft oder Verwaltung Stellung zum Kulturort Schule beziehen.

Im zweiten Teil der Handreichung vertiefen die Expert:innen in „Gedankenstrichen“ spezifische Aspekte des Kulturorts Schule.

Die bildungspolitische Handreichung „Auf den Punkt – Kulturort Schule“ ist eine Publikation des Expert:innenrates für Kulturelle Bildung und wurde 2020 vom Rat für Kulturelle Bildung e. V. herausgegeben.