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Positionspapier: Stellungnahme zum Starke-Familien-Gesetz

Damit Leistungen für kulturelle Teilhabe bei bedürftigen Kindern ankommen, müssen Anträge leichter gestellt werden können.

In seinem Positionspapier nimmt der Rat für Kulturelle Bildung Stellung zum Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes (STAFAMG) vom 9. Januar 2019, der unter anderem eine vereinfachte Antragstellung für Leistungen der soziokulturellen Teilhabe innerhalb des Bildungs- und Teilhabepakets umfasst. Am 1. Juli 2019 ist das Starke-Familien-Gesetz in der ersten Stufe in Kraft getreten.

Niedrige Abrufquoten für kulturelle Teilhabeleistungen

Das 2011 eingeführte bundesweite Bildungs- und Teilhabepaket soll Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen unterstützen. Das Paket berücksichtigt auch kulturelle Teilhabebedarfe und sieht hierfür einen monatlichen Betrag vor, der beispielsweise für Teilnahmegebühren genutzt werden kann. Jedoch haben Auswertungen gezeigt: Ein Großteil der eingestellten Mittel wurde von den Anspruchsberechtigten nicht abgerufen – ein Grund dafür kann in dem vor der Reform relativ kompliziert und bürokratisch gestalteten Antragsverfahren liegen. Die Reform im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes zielt darauf ab, die Abrufquoten innerhalb des Bildungs- und Teilhabepakets zu erhöhen.

Antragsverfahren vereinheitlichen

Der Rat für Kulturelle Bildung begrüßt in seinem Positionspapier die im Gesetzentwurf enthaltenen Pläne, die Antragstellung zu Leistungen für kulturelle Teilhabe zu vereinfachen. Zusätzlich plädiert er für eine einheitliche Antragstellung, damit die Teilhabe nicht von örtlichen bürokratischen Schwellen abhängt, und für eine Erhöhung des monatlichen Beitrags.

Außerdem appelliert er an Länder, Kommunen und kommunale Spitzenverbände, Best-Practice-Modelle in der lokalen Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zu identifizieren. Auf dieser Grundlage können Standards für eine niedrigschwellige Praxis der Antragstellung und Leistungsvergabe geschaffen werden.

Die Handlungsempfehlungen zusammengefasst:

  • Antragsverfahren vereinheitlichen
  • Best-Practice-Studie durchführen
  • Evaluierung der Inanspruchnahme der Leistungen
  • Monatlichen Betrag für Bildung und Teilhabe erhöhen und dynamisieren

Die Stellungnahme des Rates für Kulturelle Bildung zum Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – STAFAMG) wurde am 1.2.2019 vom Rat für Kulturelle Bildung e. V. veröffentlicht.